1. Geltungsbereich und Identität
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Leistungen von Sunshine Adventures Inc., einer im Bundesstaat Delaware unter der Nummer 5599435 errichteten Gesellschaft, welche die Marke Sunshine Adventures betreibt.
Sie gelten für die Gestaltung, die Buchung und die Betreuung massgeschneiderter Reisen, unabhängig davon, ob diese eine Pauschalreise im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über Pauschalreisen (PauRG; SR 944.3) darstellen oder Einzelleistungen betreffen. Die zwingenden, für die Reisenden geltenden Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2. Leistungen und Vertragsdokumente
Sunshine Adventures kann als Veranstalter einer Pauschalreise, als Vermittler einer bestimmten Leistung oder als Berater bei der Reisegestaltung auftreten. Die genaue Rolle wird im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben.
Der Vertrag besteht aus den folgenden Dokumenten, in der Reihenfolge ihres Vorrangs:
- die Buchungsbestätigung oder der unterzeichnete Reisevertrag;
- das persönliche Angebot und sein detailliertes Programm;
- die im Angebot aufgeführten besonderen Bedingungen und Preisangaben;
- die vorliegenden AGB;
- die vor der Buchung mitgeteilten Bedingungen der Leistungsträger.
Bei Widersprüchen geht das in dieser Liste weiter oben stehende Dokument vor. Die wesentlichen Informationen zur Pauschalreise, einschliesslich der Leistungen, des Preises, der Zahlungen und der akzeptierten besonderen Anforderungen, werden auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
Das Absenden eines Formulars, ein Gespräch oder ein vorläufiger Vorschlag stellt weder eine Buchung noch eine verbindliche Verpflichtung dar. Verfügbarkeiten und Preise können sich bis zur tatsächlichen Bestätigung durch die Leistungsträger ändern.
Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde den endgültigen Vorschlag schriftlich annimmt und Sunshine Adventures die verlangte Anzahlung oder Zahlung erhält. Der Kunde erhält daraufhin eine Bestätigung per E-Mail. Er hat die Namen, Daten und Leistungen unverzüglich zu prüfen und jeden Fehler zu melden.
Die buchende Person bestätigt, volljährig und handlungsfähig zu sein sowie befugt, für sämtliche angemeldeten Reisenden zu handeln. Sie ist für die Weitergabe der Vertragsinformationen und für die Bezahlung des Dossiers verantwortlich; die eigenen Rechte jedes einzelnen Reisenden bleiben vorbehalten.
4. Planungspauschale für Reisen nach Mass
Vor der detaillierten Ausarbeitung der Reiseroute kann eine Planungspauschale verlangt werden. Ihre Höhe, ihr Umfang und die allfälligen Anpassungsrunden werden vor jeder Verpflichtung mitgeteilt. Wird die Reise bei Sunshine Adventures bestätigt, so wird diese Pauschale nach den im Angebot genannten Modalitäten vom Endpreis abgezogen.
Ab Beginn der Recherche- und Gestaltungsarbeit vergütet die Pauschale eine tatsächlich erbrachte Leistung. Sie wird deshalb bei einem Abbruch des Projekts durch den Kunden nicht zurückerstattet, vorbehältlich zwingender Bestimmungen oder einer anderslautenden schriftlichen Zusage. Die Reiseroute und das Roadbook bleiben dem persönlichen Gebrauch der betreffenden Reisenden vorbehalten.
5. Preise, Währungen und Preisanpassung
Der Preis, die Währung, die enthaltenen Steuern, die inbegriffenen Leistungen und die Ausschlüsse sind im Angebot im Einzelnen aufgeführt. Sofern nichts anderes erwähnt ist, sind insbesondere persönliche Auslagen, Trinkgelder, Versicherungen, Formalitäten, Visa, Impfungen sowie direkt von den Reisenden gebuchte Leistungen nicht inbegriffen.
Vor Vertragsabschluss hängen die Preise von den Verfügbarkeiten, den Wechselkursen, den Steuern und den Tarifen der Leistungsträger ab. Nach Abschluss eines Pauschalreisevertrags ist eine Erhöhung nur zulässig, wenn der Vertrag sie vorsieht und wenn sie auf einer Änderung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben oder der anwendbaren Wechselkurse beruht. Sie muss gemäss PauRG nachvollziehbar berechnet und spätestens drei Wochen vor der Abreise mitgeteilt werden.
Eine wesentliche Änderung des Preises oder einer Hauptleistung eröffnet die gesetzlich vorgesehenen und in Ziffer 9 beschriebenen Wahlmöglichkeiten. Kostensenkungen, die unter denselben Voraussetzungen eintreten, werden berücksichtigt, soweit das zwingende Recht dies verlangt.
6. Zahlung und Zahlungsverzug
Der Zahlungsplan, die Zahlungsmittel und die Höhe der Anzahlung sind im Angebot oder in der Rechnung aufgeführt. Die dem Zahlenden in Rechnung gestellten Bank- und Wechselkursgebühren gehen zu seinen Lasten. Eine Zahlung gilt erst als eingegangen, wenn sie dem angegebenen Konto tatsächlich gutgeschrieben ist.
Wird eine Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann Sunshine Adventures nach Mahnung und angemessener Nachfrist, soweit die Umstände dies zulassen, die Buchungen aussetzen oder den Vertrag auflösen. Die Annullierungskosten der Leistungsträger und die bereits erbrachten Leistungen bleiben geschuldet. Die zwingenden Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
7. Vom Kunden verlangte Änderung oder Vertragsübertragung
Jedes Änderungsbegehren ist schriftlich einzureichen. Sunshine Adventures bemüht sich, ihm zu entsprechen, unter Vorbehalt der Verfügbarkeiten, der Tarifregeln und der Fristen der Leistungsträger. Preisdifferenzen, Vertragsstrafen, Bearbeitungsgebühren und angefallene Kosten werden dem Kunden mitgeteilt und gehen zu seinen Lasten.
Soweit das PauRG dies zulässt, können die Reisenden ihre Buchung auf eine Person übertragen, welche die Bedingungen der Reise erfüllt, sofern sie Sunshine Adventures rechtzeitig informieren. Der Übertragende und der Übernehmende haften solidarisch für den Restbetrag und die entstandenen Kosten. Bestimmte auf den Namen lautende Tickets oder Leistungen können nach den Regeln des Leistungsträgers gleichwohl nicht übertragbar sein.
8. Annullierung durch den Kunden
Die Annullierung ist von der buchenden Person schriftlich mitzuteilen. Massgebend für den Zeitpunkt ihrer Wirkung ist der Eingang bei Sunshine Adventures. Es gilt die im Angebot oder im Vertrag aufgeführte Kostenstaffel; sie berücksichtigt die bereits erbrachten Leistungen, die nicht rückerstattbaren Kosten der Leistungsträger und die Nähe des Abreisedatums.
Nach der Abreise von den Reisenden nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, ausser bei Zustimmung des Leistungsträgers oder bei anderslautender zwingender Bestimmung. Ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht im schweizerischen Recht für diese Art von Buchung nicht. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, die insbesondere Krankheit, Unfall und familiäre Ereignisse abdeckt, wird dringend empfohlen.
9. Änderung oder Annullierung durch Sunshine Adventures
Sunshine Adventures kann vor der Abreise eine geringfügige Änderung vornehmen, welche die Reise nicht wesentlich verändert, und informiert den Kunden darüber. Bei einer wesentlichen Änderung einer Hauptleistung oder bei einer gesetzlich zulässigen erheblichen Preiserhöhung kann der Kunde innerhalb der mitgeteilten Frist die Änderung annehmen, eine angebotene Ersatzlösung wählen oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Annulliert Sunshine Adventures die Reise vor der Abreise aus einem Grund, der nicht dem Kunden zuzurechnen ist, so werden die auf die nicht erbrachten Leistungen entfallenden Beträge zurückerstattet, unter Vorbehalt einer angenommenen Ersatzlösung und der anwendbaren zwingenden Bestimmungen. Entschädigungsansprüche können ausgeschlossen sein, wenn eine klar angekündigte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn ausserordentliche und unvermeidbare Umstände vorliegen.
Untersteht eine Pauschalreise dem PauRG, so finden sich die Angaben zur Sicherstellung im Insolvenzfall, einschliesslich der Erstattung der bezahlten Beträge und der Rückreise, soweit diese erforderlich ist, in der Bestätigung oder im Reisevertrag.
10. Formalitäten und Pflichten der Reisenden
Jede reisende Person muss insbesondere:
- zutreffende Angaben machen und Namen verwenden, die mit den Reisedokumenten genau übereinstimmen;
- vor der Abreise die für sie persönlich geltenden Anforderungen betreffend Pass, Visum, Transit, Zoll, Führerausweis, Impfung und Gesundheit überprüfen;
- vor der Buchung jede Mobilitätseinschränkung, Allergie, gesundheitliche Situation oder jedes andere Bedürfnis melden, das für die ordnungsgemässe Durchführung der Reise unerlässlich ist;
- die örtlichen Gesetze, Zeitpläne, Sicherheitsvorschriften und Anweisungen der Leistungsträger befolgen;
- unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar bleiben und Sunshine Adventures jeden Vorfall oder jede Vertragswidrigkeit unverzüglich melden, damit nach einer Lösung gesucht werden kann.
Die von Sunshine Adventures erteilten allgemeinen Informationen ersetzen weder die offiziellen Empfehlungen der Behörden noch eine ärztliche Beratung. Die Verweigerung der Beförderung, die Unmöglichkeit der Einreise in ein Land sowie die durch ungenügende Dokumente verursachten Kosten gehen zulasten der Reisenden, ausser bei einem Sunshine Adventures zuzurechnenden Verschulden.
11. Haftung, Leistungsträger und Beistand
Bei einer Pauschalreise haftet Sunshine Adventures gemäss PauRG für die gehörige Erfüllung der zugesagten Leistungen, auch wenn diese von Dritten erbracht werden. Der Kunde hat jeden Mangel unverzüglich zu melden. Sunshine Adventures leistet angemessenen Beistand und sucht nach einer geeigneten Lösung, soweit dies möglich ist.
Die Haftung kann ausgeschlossen oder herabgesetzt werden, wenn die Nichterfüllung den Reisenden zuzurechnen ist, wenn sie auf einen an der Erbringung der Leistungen unbeteiligten Dritten zurückgeht und unvorhersehbaren oder unabwendbaren Charakter hat, oder wenn sie auf ausserordentliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist. Die durch solche Umstände auferlegten zusätzlichen Kosten werden nach dem Vertrag, den Regeln der Leistungsträger und dem zwingenden Recht aufgeteilt.
Beschränken internationale Übereinkommen oder Spezialgesetze die von einem Transportunternehmen oder einem Leistungsträger geschuldete Entschädigung, so können dieselben Beschränkungen auch für Sunshine Adventures gelten. Keine Klausel beschränkt die Haftung bei Personenschäden, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit oder dort, wo eine Beschränkung gesetzlich untersagt ist.
Sunshine Adventures haftet nicht für Leistungen, welche die Reisenden selbst buchen und die nicht im Vertrag enthalten sind, auch wenn sie zur Inspiration erwähnt wurden.
12. Beanstandungen, Notfälle und Versicherungen
Bei Schwierigkeiten während der Reise hat der Kunde unverzüglich Sunshine Adventures unter +41 76 241 60 66 sowie den betroffenen Leistungsträger zu kontaktieren, damit vor Ort Abhilfe geschaffen werden kann. Der als rund um die Uhr (24/7) verfügbar angekündigte Concierge-Service ist ein Unterstützungskanal; er ersetzt die örtlichen Notdienste nicht.
Eine Beanstandung ist anschliessend so rasch als möglich an contact@sunshine-adventures.net zu richten, idealerweise innert 30 Tagen nach der Rückkehr, unter Angabe der Dossiernummer, einer genauen Beschreibung und der sachdienlichen Belege. Diese Richtfrist entzieht den Reisenden kein zwingendes Recht.
Es obliegt den Reisenden, auf ihre Situation abgestimmte Versicherungen abzuschliessen: Annullierung, Reiseabbruch, Krankheit und Unfall im Ausland, Assistance, Rückführung, Gepäck und Haftpflicht. Die Deckungen, Ausschlüsse und Verfahren des Versicherers gelten unabhängig von den vorliegenden AGB.
13. Daten, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Die Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet. Die dem Kunden übergebenen Reiserouten, Roadbooks und kreativen Unterlagen sind für seinen privaten Gebrauch bestimmt und dürfen ohne Bewilligung weder weiterverkauft noch veröffentlicht oder kommerziell verwertet werden.
Ist eine Bestimmung der AGB ungültig oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Sunshine Adventures kann die AGB für künftige Verträge anpassen; für einen Vertrag massgebend bleibt die bei dessen Abschluss angenommene Fassung, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Änderungen.
Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere dem PauRG, soweit dieses anwendbar ist. Zuständig sind die Gerichte des Kantons Genf, unter Vorbehalt der zwingenden Gerichtsstände zum Schutz der Konsumenten. Die Parteien bemühen sich, vor jedem Verfahren eine gütliche Lösung zu finden. Im Fall einer Übersetzung ist die französische Fassung massgebend, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
Sunshine Adventures Inc.Firmensitz: 8 The Green, Dover, DE 19901, USA
Büro in der Schweiz: Route de Ferney 198B, 1218 Le Grand-Saconnex, Genève, Schweiz
contact@sunshine-adventures.net · +41 76 241 60 66